Das Barrierefreiheitsgesetz für Websites
Was ab 2025 auf euch zukommen
Barrierefreiheit ist in der digitalen Welt nicht nur ein nettes Feature, sondern wird ab 2025 zur Pflicht. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ihre Websites und Apps so gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von möglichen körperlichen Einschränkungen. Aber was bedeutet das genau? Und was müsst ihr beachten? In diesem Beitrag geben wir euch einen Überblick über das Gesetz, die Anforderungen und warum es auch für euer Unternehmen von Vorteil sein kann, schon jetzt zu handeln.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des europäischen European Accessibility Act (EAA). Dieser wurde ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen in der EU barrierefrei gestaltet werden. Ab dem 28. Juni 2025 gilt dieses Gesetz für viele Unternehmen in Deutschland.
Das Ziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Websites müssen so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Menschen ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Das betrifft sowohl Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen als auch kognitive Barrieren wie Lernschwierigkeiten.
Welche Anforderungen gibt es?
Websites und Apps müssen den technischen Anforderungen entsprechen, die im European Accessibility Act festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem:
Screenreader-Kompatibilität
Blinde oder sehbehinderte Nutzer sollten die Website über einen Screenreader vollständig bedienen können. Dazu müssen Bilder mit Alternativtexten versehen werden und die Struktur der Seite klar und logisch sein.
Textskalierung
Nutzer sollten die Möglichkeit haben, die Schriftgröße auf der Website zu vergrößern, ohne dass dadurch die Darstellung der Seite oder die Bedienbarkeit beeinträchtigt wird.
Kontrast und Lesbarkeit
Webseiten sollten über eine klare Farbgestaltung verfügen, damit auch Menschen mit Sehschwächen den Inhalt gut erkennen können.
Tastaturbedienbarkeit
Die Navigation der Website muss vollständig über die Tastatur möglich sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist.
Untertitel und Audiodeskriptionen
Videos sollten mit Untertiteln versehen sein, und wenn möglich, sollte eine Audiodeskription für Menschen mit Sehbehinderungen angeboten werden.
Für wen gilt das Gesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) richtet sich vor allem an Unternehmen, die Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von diesen Anforderungen weitgehend ausgenommen.
Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn diese Unternehmen Dienstleistungen oder Produkte anbieten, die für die Allgemeinheit von wesentlichem Interesse sind. Das betrifft zum Beispiel Bereiche wie Online-Shops, wenn diese für eine breite Bevölkerungsschicht zugänglich sein müssen.
Selbst wenn ihr als Kleinunternehmen ausgenommen sein solltet, kann es für euch sinnvoll sein, eure Webseite frühzeitig barrierefrei zu gestalten. So lassen sich nicht nur gesetzliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch eine breitere Zielgruppe erreichen. Barrierefreiheit ist ein Plus für die Nutzerfreundlichkeit und die Reichweite deiner Website.
Warum solltet ihr eure Website schon jetzt barrierefrei gestalten?
Auch wenn euer Unternehmen vielleicht nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine barrierefreie Website anzubieten, kann dies enorme Vorteile haben. Hier sind einige Gründe, warum du Barrierefreiheit auf deiner Website umsetzen solltest:
Erweiterung eurer Zielgruppe
Etwa 10% der Bevölkerung haben eine Form von Behinderung. Eine barrierefreie Website ermöglicht es diesen Menschen, deine Produkte und Dienstleistungen zu nutzen.
Verbesserte Benutzererfahrung
Viele der Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie klare Strukturen, gute Lesbarkeit und einfache Navigation, verbessern die Nutzererfahrung für alle Besucher deiner Website.
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Barrierefreie Websites sind oft auch suchmaschinenfreundlicher, da sie klar strukturiert und technisch gut optimiert sind. Das kann sich positiv auf dein Ranking bei Google auswirken.
Rechtzeitige Vorbereitung
Unternehmen, die jetzt in Barrierefreiheit investieren, vermeiden spätere Stresssituationen oder sogar rechtliche Konsequenzen, wenn die Fristen des BFSG näher rücken.
Wie könnt ihr eure Seite auf Barrierefreiheit testen?
Wenn ihr sicherstellen möchtet, dass eure Website barrierefrei ist, stehen euch verschiedene Tools und Methoden zur Verfügung. Automatisierte Tests wie der WAVE Accessibility Checker oder der Barrierefreiheit Test von Experte.de können die Website analysieren und euch zeigen, wo noch Verbesserungspotenzial besteht.
Zusätzlich könnt ihr manuelle Tests durchführen, indem ihr eure Website ausschließlich mit der Tastatur bedient oder verschiedene Screenreader ausprobierst, um die Bedienbarkeit für Nutzer mit Einschränkungen zu testen. Es ist auch sinnvoll, darüber nachzudenken, Texte in „Leichter Sprache“ anzubieten oder Videos mit Untertiteln zu versehen, um sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Sprachbarrieren zugänglich zu machen.
Barrierefreiheit ist kein Trend
Barrierefreiheit ist nichts, was wieder verschwindet, sondern wird ab 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht. Wenn ihr frühzeitig beginnt, eure Website den neuen Anforderungen anzupassen, profitiert ihr nicht nur von einem größeren Kundenstamm, sondern stellt auch sicher, dass ihr rechtlich auf der sicheren Seite seid.
Quellen:
Aktion Mensch
Bund.de
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